E I N L A D U N G
zur
ordentlichen Mitgliederversammlung
am
Samstag, 20. Februar 2016
Beginn 20 Uhr
Zur satzungsgemässen Mitgliederversammlung, mit Neuwahl
des Vorstandes, laden wir alle Mitglieder herzlich ins
Schützenhaus ein.
Tagesordnung :
- Begrüssung
- Totenehrung
- Jahresberichte des Vorstandes
- Ehrungen
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Wahlleitung
- Wahl des geschäftsführenden Vorstandes
- Wahl des erweiterten Vorstandes
- Wahl der Kassenprüfer
11. Anträge / Verschiedenes
Anträge an die Versammlung müssen bis spätestens 01.Februar in
schriftlicher Form beim Vorstand vorliegen. Die Anträge können
als Aushang im Schützenhaus eingesehen werden.
Mitglieder, die in der Versammlung nicht anwesend sind, können
gewählt werden, wenn ihre Zustimmung hierzu dem Wahlleiter
schriftlich vorliegt.
In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
Jugendmitglieder bis zu 18 Jahren sind nicht stimmberechtigt.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.
Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von
2/3 der anwesenden Mitglieder.
Schriftliche Abstimmung muss erfolgen, wenn 2 oder mehrere Mit-
glieder kandidieren, und zwar durch Stimmzettel.
Siegbach-Eisemroth, den 03.Januar 2016